|
|
Diskontierung
Ankauf einer Forderung, meistens verbrieft als Wechsel, unter sofortigem Abzug der für die Zeit bis zur Fälligkeit vereinbarten Zinsen. Wird das Papier unter dem Vorbehalt der Einlösung angekauft, entspricht der Vorgang wirtschaftlich einem Kreditgeschäft. Wird ohne Rückgriffsrecht angekauft, handelt es sich um ein Factoringgeschäft oder um Forfaitierung. Der Effektivzins des berechneten Diskontsatzes ist gegenüber einem nachträglich berechneten Kreditzins höher, da der Diskont nach Handelsbrauch vom Zukunftswert, d.h. dem Nennwert der künftig fälligen Forderung, berechnet wird, und nicht vom ausgezahlten Wert.
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|