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Deport

1. im Wertpapierterminhandel bei Prolongation eines «Termingeschäfts in Wertpapieren. Dabei muß ein Baissier (Baisse) eine Person finden, die ihm die Wertpapiere vorstreckt (leiht). Beim nächsten Termin gibt er die geliehenen Wertpapiere wieder zurück. Da es sich aber um einen Kredit gehandelt hat, ist ein Zins zu entrichten; dieser wird in Form des Deports (Abschlag) vom Erlös abgezogen. 2. im Devisenterminhandel: Deport bezeichnet hier den Unterschied zwischen Kassakurs und • Terminkurs einer Währung, wenn der Terminkurs unter dem Kassakurs liegt. Siehe auch SWAP,

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