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Delkredere
(Delcredere) (engl. provisions for doubtful debts; guaranty; contingency reserves) Seiner ursprünglichen Bedeutung nach beschreibt Delkredere das Vertrauen eines Verkäufers in den Zahlungswillen und die Zahlungsfähigkeit eines Käufers. Im deutschen Handelsrecht ist das Delkredere eine besondere Art des Garantievertrags und kommt bei Handelsvertretern und Kommissionären vor. Sie stehen dem Unternehmer oder Kommittenten gegenüber dafür ein, dass der Dritte (Vertragspartner) die Verbindlichkeit aus dem abgeschlossenen Geschäft erfüllt. Bei Handelsvertretern bedarf das Delkredere der Schriftform (vgl. § 86b Abs. 1 Handelsgesetzbuch [HGB]), bei Kommissionären ist es mündlich wirksam, wenn sie den am jeweiligen Geschäftsort üblichen Handelsbräuchen entsprechen. Im internationalen Außenhandelsgeschäft umfasst das Delcredererisiko unter anderem auch
Länderrisiken, die sich zum Teil durch Bundesdeckung (von der Bundesrepublik Deutschland gewährte Bürgschaften und Garantien) zugunsten deutscher Exporteure/Kreditgeber absichern lassen. Delkredere wird auch als Begriff des Rechnungswesens für Wertberichtigungen auf p Forderungen verwendet.
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