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Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe)
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel wurde am 1. Januar 1995 in Frankfurt am Main eingerichtet. Seine Gründung erfolgte auf Grundlage des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Als Bundesbehörde dem Bundesfinanzministerium unterstellt, beaufsichtigt das BAWe die deutschen Märkte für Wertpapiere und Derivate. Wichtigste Ziele sind Anlegerschutz, Markttransparenz und Marktintegrität.
Im einzelnen befaßt sich das Bundesaufsichtsamt außerdem mit der Bekämpfung von Insidergeschäften, mit der Überwachung der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Gesellschaften sowie der Verpflichtung, alle Transaktionen mit Wertpapieren und Derivaten zu melden (§ 9 WpHG).
Darüber hinaus ist das Bundesaufsichtsamt nach dem Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz Hinterlegungsstelle für die Wertpapierverkaufsprospekte. Zur Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet das BAWe mit anderen Bundesbehörden eng zusammen, beispielsweise mit dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Ebenso wichtig ist die internationale Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung des Wertpapierhandels.
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