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Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten

Broker

(engl. broker = Makler, Mittelsmann) ist in Großbritannien, den USA und Japan eine Bezeichnung für berufsmäßige Wertpapierhändler (Wertpapier) und berater. Der Broker ist allein berechtigt, Kauf und Verkaufsverträge (Vertrag) der Kreditinstitute und (im Gegensatz zum Börsenmakler) des Publikums (Privatpersonen) anzunehmen und durchzuführen. Für seine Leistung erhält er eine Maklergebühr (brokerage). Im Gegensatz zum Börsenmakler führt der Broker die Aufträge nicht selbst aus, sondern bedient sich des Jobbers, der Geschäfte nur für eigene Rechnung (Gegensatz: für fremde Rechnung) abschließen darf.

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