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Briefgrundschuld
ist eine Grundschuld, deren Bestehen nicht nur im Grundbuch eingetragen, sondern des weiteren in einem eigenen Grundschuldbrief beurkundet ist. Dieser kann auf den Eigentümer des Grundstücks oder den Inhaber des Briefes lauten. Vorteil: Vereinfachte Übertragung der Grundschuld ist möglich durch Einigung, Briefübergabe und Eintragung ins Grundbuch oder schriftliche Übertragungserklärung.
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