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Bonität

Die Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit von Personen oder Unternehmen. Basis der Bonität sind die persönlichen und finanziellen, aber auch die farhH.

chen Verhältnisse und Kenntnisse des Kreditnehmers. Zweck einer Bonitätsprüfung durch das Kreditinstitut ist die Minimierung des Kreditrisikos. So ist etwa mangelnde Qualifikation eines Unternehmers ein erhebliches Risiko für die Gewährung eines Kredits.

Die Bonitätsprüfung geht jedem Kreditgeschäft voraus. Der Kreditnehmer hat dabei geeignete Unterlagen vorzulegen, die seine Kreditwürdigkeit beweisen. Bei einem privaten Kreditnehmer und einem Kleinkredit kann bereits eine Einkommensbescheinigung des Arbeitsgebers ausreichen, um die Bonität des Kreditnehmers zu belegen. Auch eine beglaubigte Aufstellung der Vermögenswerte mag ausreichen. Bonitätskriterien beim Kreditgeschäft mit privaten Kunden sind die persönliche Zuverlässigkeit des (potentiellen, künftigen) Kreditnehmers vor allem in finanziellen Dingen, sind ein gesichertes Einkommen und geordnete finanzielle Verhältnisse.

Bei Unternehmen ist eine umfangreichere und tiefgreifendere Prüfung der Bonität erforderlich. Hierfür können unter anderem die Jahresabschlüsse (Jahresabschluß) herangezogen werden.

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