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Börsenmakler

ist ein Makler, der entweder als Kursmakler oder als freier Makler an der Börse tätig ist. Der Kursmakler darf nur fremde Geschäfte abwickeln und auch keine anderen Handelstätigkeiten ausüben; er ist zuständig für den amtlichen Handel, während der freie Makler Geschäfte in allen Wertpapieren vermitteln darf. Für seine Tätigkeit erhebt der Makler eine Gebühr (Courtage).

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