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Bilanzgewinn
(engl. net profit) Der Bilanzgewinn ist der Ausweis des Ergebnisses des Geschäftsjahres in der Bilanz von Kapitalgesellschaften bei teilweiser Gewinnverwendung (Gewinn). Der Bilanzgewinn gehört zum Eigenkapital und ergibt sich als rechnerische Größe. In die Berechnung gehen der Jahresüberschuss bzw. fehlbetrag des Geschäftsjahres (Ergebnis der Gewinn und Verlustrechnung), der Gewinn bzw. Verlustvortrag des Vorjahres und die Veränderungen der Rücklagen ein. Die Beträge, die aus den Rücklagen entnommen werden, sind zu addieren. Die Beträge, die in die Rücklagen eingestellt werden (teilweise Gewinnverwendung), sind abzuziehen und bei den entsprechenden Rücklagen auszuweisen. Über die Verwendung des Bilanzgewinnes (Ausschüttung, Bildung von Rücklagen) entscheiden im Allgemeinen die Anteilseigner der Gesellschaft. Der Bilanzgewinn bzw. verlust tritt in der Bilanz an die Stelle der Posten «Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag» und «Gewinnvortrag/Verlustvortrag», deren Ausweis bei Aufstellung der Bilanz vor Gewinnverwendung erfolgt.
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