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Bezugsrecht
Um einen erweiterten Geschäftsumfang finanzieren zu können, kann eine Aktiengesellschaft entweder Fremdkapital aufnehmen oder das Eigenkapital aufstocken (Kapitalerhöhung). Um das Eigenkapital zu erhöhen, werden neue Aktien ausgegeben. Das Recht eines Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung junge Aktien zu beziehen, nennt man Bezugsrecht.
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