Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
Suche im Management-Lexikon
 
 
 
     
  Suche nach Anfangsbuchstaben  
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z  
     
 

 

Weitere Begriffe :
Konkurrenz
Doppik
Senior Debt

Betriebsversammlung

ist die Veranstaltung nach §§ 42 ff BetrVerfG, in der der - Betriebsrat und der Arbeitgeber die Belegschaft über Tätigkeit bzw. wirtschaftliche Lage des Betriebes informieren müssen. Sie findet während der Arbeitszeit statt, soweit nicht zwingende Gründe dagegensprechen; Wegekosten sind vom Arbeitgeber zu ersetzen.

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Betriebsverfassungsgesetz
 
Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

 

 
 

Rechtliche Hinweise | Impressum
Copyright 2009 - Management-Lexikon - www.manalex.de