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Betriebsvereinbarung
ist eine schriftliche Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie betrifft vorwiegend den Bereich der unmittelbaren Mitbestimmungsrechte (§ 87 BetrVerfG), weitere Bereiche können jedoch ebenfalls einbezogen werden (§ 88 BetrVerfG). Einzelheiten (Geltung, Bekanntmachung, usw.) regelt § 77 BetrVerfG. Durch Einzelarbeitsvertrag kann von der Betriebsvereinbarung nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
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