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Weitere Begriffe :
Roll-Over-Kredit
Bedingte Kapitalerhöhung
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

Beteiligung

(engl. interest, holding, stake) Die Beteiligung ist ein Mitgliedschaftsrecht, das durch Geld oder Sacheinlage bei einer Gesellschaft auf dem Wege der Beteiligungsfinanzierung erworben wird (Außenfinanzierung). Beteiligungen an Unternehmen sind je nach Rechtsform gesetzlich geregelt, für Personen und Kapitalgesellschaften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB); für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften darüber hinaus im GmbH Gesetz (GmbHG) bzw. Aktiengesetz (AktG). Die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft erfolgt üblicherweise durch Aktien. Beteiligungen ohne Gesellschaftscharakter sind juristisch nach den allgemeinen Rechtsnormen des BGB und HGB zu beurteilen. Daneben gibt es Beteiligungen zum Zwecke der gegenseitigen wirtschaftlichen Förderung (z. B. Interessengemeinschaften, Zweckverbände), zum Zwecke der Beherrschung (Beherrschungsvertrag) oder der gegenseitigen Verflechtung von Unternehmen. Nach dem Handelsgesetzbuch (§ 271 HGB) sind Beteiligungen definiert als Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Anteile über 20 % an einer Kapitalgesellschaft gelten im Zweifel als Beteiligung.

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Beteiligungen

 

 
 

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