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Berufsunfähigkeit
tritt nach den Regelungen der Rentenversicherung ein, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten durch Unfall, Krankheit oder Behinderung unter 50% abgesunken ist. Bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Erfüllung der Wartezeit: Zeit, in der Beiträge gezahlt wurden, Militärdienst u.a. werden angerechnet) wird Berufsunfähigkeitsrente bzw. Knappschaftsvollrente gewährt.
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