Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
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Weitere Begriffe :
Auszubildender
Gesamtkapitalrentabilität
Führungsinstrumente und Führungstechniken

Berufsgenossenschaften

sind Zwangsversicherungen, in denen durch Gesetz Unternehmen gleicher Gewerbezweige zusammengeschlossen sind. Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die in den Betrieben ihrer Träger tätigen Personen. Neben dem Gewerbeaufsichtsamt führen sie Aufsichtsdienste in Betrieben zur Überwachung des technischen Arbeitsschutzes durch. Grundlage sind die Unfallverhütungsvorschriften, die von ihnen nach RVO erlassen werden.

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