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Abschreibung
OCSP
Kurssicherung

Beitragsbemessungsgrenze

ist die Grenze, bis zu der zur Beitragsbemessung der Pflichtversicherten in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung der Bruttoverdienst zugrundegelegt wird. Sie ist für jeden Versicherungszweig gesetzlich festgelegt.

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