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Bausparkassen
Diese Spezialbanken haben den ausschließlichen Geschäftszweck, Spareinlagen von Bausparern zu sammeln und Bauspardarlehen auszureichen. Die Aufgaben der Bausparkassen sind eigens in einem Gesetz über Bausparkassen festgelegt. Die Schaffung von Wohneigentum ist dabei der gesellschaftliche Zweck und Nutzen.
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