Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
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Weitere Begriffe :
Dachfonds
Delta
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bartergeschäft

heißt eine Form des Verbundgeschäfts. Es tritt meist im Handel mit dem Ostblock auf und hat einen reinen Warentausch zum Gegenstand (z.B. Werkzeugmaschinen gegen Kunststoffmaterial). Es gibt nur einen Liefervertrag, aber keine Rechnungsstellung oder Zahlungsvorgänge in Geld.

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Barscheck
 
Barwert

 

 
 

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