|
|
Bartergeschäft
heißt eine Form des Verbundgeschäfts. Es tritt meist im Handel mit dem Ostblock auf und hat einen reinen Warentausch zum Gegenstand (z.B. Werkzeugmaschinen gegen Kunststoffmaterial). Es gibt nur einen Liefervertrag, aber keine Rechnungsstellung oder Zahlungsvorgänge in Geld.
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|