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Banken
Kreditinstitute sind nach dem Gesetz über das Kreditwesen solche Kreditinstitute, die Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten-, Depot-, Investment-, Garantie- und Girogeschäfte sowie den Ankauf von Forderungen vor Fälligkeit betreiben, sofern deren Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Neben dieser Finanzmittlerfunktion steht die Versorgung der Wirtschaft mit Zahlungsmitteln und die Abwicklung des baren und unbaren Zahlungsverkehrs im Vordergrund. Banken unterscheiden sich von anderen finanzintermediären Instituten besonders durch die Fähigkeit zur direkten Geldschöpfung. Diese ergibt sich aus der Tatsache, daß Sichteinlagen aus Zahlungsmitteln allgemein akzeptiert werden.
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