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Aussperrung
ist eine Maßnahme der Arbeitgeber bei Streik, mit der sie gezielt eine Anzahl von Arbeitnehmern nicht zur Arbeit zulassen und die Lohnzahlung verweigern. Eine Massenkündigung ist keine Aussperrung im arbeitsrechtlichen Sinn. Das Arbeitsverhältnis wird durch Aussperrung suspendiert oder aufgelöst, letzteres jedoch nur ausnahmsweise und durch das Arbeitsgericht voll überprüfbar. Die Zulässigkeit der Aussperrung wurde 1980 vom BAG grundsätzlich bestätigt.
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