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Außenwirtschaftsrecht

Im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) niedergelegtes Recht des Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstigen Wirtschaftsverkehrs mit fremden Wirtschaftsgebieten bzw. zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden sowie des Verkehrs mit Auslandswerten und Gold zwischen Gebietsansässigen.

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