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Außendienst
Er übernimmt die Vertriebstätigkeit, die aus dem Unternehmen ausgegliedert wird. Er wird von unternehmenseigenen oder rechtlich selbständigen Organen übernommen. Hierzu zählen im engeren Sinne firmeneigene Verkaufsbüros, Reisende und Handelsvertreter (§§ 84 ff HGB). Zum Außendienst im weiteren Sinne gehören Kommissionär, Makler und Versteigerer.
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