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Weitere Begriffe :
Isoquante
Bezugsrecht
Bandbreite

Ausschreibung

(englisch: tender). Öffentliche Bekanntgabe von Bedingungen (evtl. in Form eines »Lastenheftes«), zu denen ein Vertragsangebot (Offerte) erwartet wird. Beispielsweise im Falle von öffentlichen Bauvorhaben oder bei der Beschaffung von Rüstungsmaterial. Die meisten öffentlichen Aufträge dürfen ohne Ausschreibung nicht vergeben werden. Die für die Vergabe öffentlicher Aufträge maßgebenden Grundsätze sind in der VOB oder VOL in Form von Verwaltungsvorschriften niedergelegt. Ausschreibungen gibt es auch von seiten Privater, auch hierbei kann auf VOB /VOL als Vertragsbestandteil zurückgegriffen werden.

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