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Ausfuhrgenehmigung

Die Ausfuhr von Waren aus der Bundesrepublik wird durch Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Außenwirtschaftsverordung (AWV) geregelt. Danach gibt es genehmigungsfreie und genehmigungsbedürftige (z.B. Atomtechnik) Ausfuhr. Für letztere ist eine Ausfuhrgenehmigung der Bundesregierung bzw. ihrer Behörden nötig. Die Ausfuhrgenehmigung wird beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft beantragt. Zur Entscheidung über die Genehmigung werden Ausfuhr- und Länderlisten herangezogen; gegebenenfalls muß eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Bestimmungsland beigebracht werden. Für Rüstungsexporte gilt das Kriegswaffen-Kontrollgesetz.

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