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Aufsichtsrat

(engl. supervisory board, board of directors) Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ der Aktiengesellschaft (AG), der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und der Genossenschaft, ab 500 Beschäftigten auch der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der Aufsichtsrat ist die Vertretung der Gesellschafter gegenüber dem Vorstand. Ihm obliegt die Überwachung der Geschäftsführung sowie die Prüfung der Bücher. Seine Zusammensetzung ist von der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens abhängig. Ist ein Aufsichtsrat nicht gesetzlich vorgeschrieben, so kann dieser durch Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden (z. B. zur Überwachung der Komplementäre bei einer Kommanditgesellschaft [KG] ). Im Jahr 2002 sind Leitlinien, die die Überwachungstätigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat transparenter machen sollen, im «Deutschen Corporate Governance Kodex» zusammengestellt worden (Corporate Governance).

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