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Auflassung
ist die Eigentumsübertragung bei Grundstücken. Veräußerer und Erwerber müssen hierzu gleichzeitig vor einer zuständigen Stelle (Notar, Grundbuchamt) erscheinen. Die Eintragung ins Grundbuch ist zwingend notwendig, ohne sie ist das Eigentum nicht übergegangen. Daher läßt man bis zum endgültigen Eintrag eine Auflassungsvormerkung vornehmen, die den Anspruch des Grundstückskäufers bereits vorab sichert.
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