Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
Suche im Management-Lexikon
 
 
 
     
  Suche nach Anfangsbuchstaben  
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z  
     
 

 

Weitere Begriffe :
Infrastruktur
Anzahlungsgarantie
Kreditwürdigkeit

Arbeitgeber

(engl. employer) Der Arbeitgeber ist eine natürliche oder juristische Person (meistens Unternehmer oder Staat), die mindestens einen Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Aus diesem Beschäftigungsverhältnis ergeben sich Pflichten und (echte, die insbesondere in den §§ 611 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Neben der Fürsorgepflicht und der Pflicht, für seine Besrhitf1igten Zeugnisse auszustellen, ist der Arbeitgeber insbesondere zur Lohn bzw. Gehaltszahlung (Lohn) und zur Leistung seines Anteils an der Sozialversicherung der Arbeitnehmer verpflichtet hat das Recht, seinen abhängig Beschäftigten Weisungen zu erteilen und ihnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu kündigen (Kündigung). In Kapitalgesellschaften treten Angestellten Geschäftsführer (Geschäftsführung), Vorstandsmitglieder (Vorstand) und andere leitende Nichtgesellschafter mit Arbeitgeberfunktionen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Arbeiter
 
Arbeitnehmer

 

 
 

Rechtliche Hinweise | Impressum
Copyright 2009 - Management-Lexikon - www.manalex.de