Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
Suche im Management-Lexikon
 
 
 
     
  Suche nach Anfangsbuchstaben  
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z  
     
 

 

Weitere Begriffe :
Lome-Abkommen
Einzahlung
Goodwill

Annahme

1. vorbehaltslose Einwilligung zum Vertragsschluß nach vorherigem Antrag des Partners. Sie kann auch stillschweigend erfolgen (z.B. Verbrauch unaufgefordert zugesandter Ware). 2. verspätete oder abweichende Annahme gilt als Ablehnung mit neuem Antrag. 3. Annahmeverzug (Gläubigerverzug) entsteht, wenn der Gläubiger die ordnungsgemäß angebotene Leistung (Ware, Dienstleistung, Zahlung) nicht oder nicht rechtzeitig annimmt (z.B. Wegschicken eines bestellten Handwerkers).

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Anleihe
 
Annual Accounts

 

 
 

Rechtliche Hinweise | Impressum
Copyright 2009 - Management-Lexikon - www.manalex.de