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Anlegerschutz

Anleger können fahrlässig oder betrügerisch um ihr Vermögen gebracht werden. Der Staat kann die Anleger nur vorbeugend schützen. Allgemeine Regeln sind durch das Wertpapierhandelsgesetz vorgegeben. Gegen Betrug schützt nur die Drohung der Strafvorschriften des §264a Strafgesetzbuch (Kapitalanlagebetrug). Vorbeugend gelten auch die Vorschriften des Kreditwesengesetzes, das beispielsweise Bezeichnungen wie „Bank“, -0 „Investment“ oder „Spareinlage“ nur lizenzierten Kreditinstituten zulässt, die allgemein der Staatsaufsicht unterliegen. Zahlreiche Urteile der obersten Gerichte haben geschädigten Kapitalanlegern zivilrechtliche Schadenersatzansprüche zugestanden. Meistens werden Anleger geschädigt, die an übertriebene Renditeversprechungen glauben.

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