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Akzeptkredit
Eine Bank verpflichtet sich im Auftrag eines Kunden, einen von diesem auf sie gezogenen Wechsel zu akzeptieren und unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Kunden am Verfalltag einzulösen. Erfolgt die Akzeptierung im Auftrag einer ausländischen Bank, spricht man von einem Rembourskredit.
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