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Akzept
1. die schriftliche Annahmeerklärung des Bezogenen auf der linken Seite des -»Wechsels, den Wechselbetrag am Verfalltag zu zahlen. 2. der mit dem Annahmevermerk versehene Wechsel selbst. Beim Akzeptkredit akzeptiert die Bank einen von einem (besonders zuverlässigen) Kunden auf sie gezogenen Wechsel. Der Kunde kann das Bankakzept bei einer anderen Bank diskontieren (Diskont) oder aber dieses als Zahlungsmittel (z.B. an Lieferanten) weitergeben. Bis spätestens zum Verfalltag muß er die Wechselsumme dann auf seinem Konto bei der akzeptierenden Bank bereitstellen.
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