Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
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Weitere Begriffe :
Abwertung
Kredit
Vorstand

Aktionär

ist ein Inhaber von Aktien eines Unternehmens, durch deren Erwerb er sich an dessen Grundkapital beteiligt. Ein Teileigentum an dem Unternehmen erwirbt er nicht! Vielmehr ist er Eigentümer der Aktie, woraus sich seine eigentlichen Rechte und Pflichten ergeben.

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