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Akkreditiv

(engl. letter of credit) Das Akkreditiv ist ein Vertrag im Außenhandelsgeschäft, durch den sich eine Bank gemäß den Weisungen des Kunden verpflichtet, bei Erfüllung bestimmter Bedingungen Zahlungen an einen Dritten zu leisten bzw. eine andere Bank hierzu zu ermächtigen. Diese treuhänderische Form der Zahlungsabwicklung wurde erstmals im 17. Jahrhundert in Gro britannien verwen det. In jener Epoche wurden Zahlungen im inter nationalen Geschäft weit ehend über den Bankplatz London abgewickelt, auch wenn die Partner in anderen Ländern ansässig waren. Das Akkreditiv dient vor allem zur Zahlungssicherung. Z. B. vereinbart ein Exporteur (Begünstigter) mit seinem ausländischen Kunden (Importeur), dass dieser (als Auftraggeber) bei seiner Hausbank (als eröffnende Bank) ein Akkreditiv eröffnen lässt. Diese Bank erstellt das Akkreditiv und leitet es i. d. R. über die Hausbank des Exporteurs, die es ihm anzeigt. Der Exporteur erlangt auf diese Weise Sicherheit über die Zahlung des Kaufpreises, und der Importeur hat i. d. R. die Gewähr, dass erst gezahlt wird, wenn die die Ware repräsentierenden Dokumente gemäß den Akkreditiv Bedingungen vorgelegt werden. Als Grundformen des Akkreditivs werden das Dokumenten kkreditiv und das Bar kkreditiv unterschieden, wobei ersteres für das internationale Geschäft eine herausragende Bedeutung erlangt hat. Die einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten kkreditive (ERA 500) der internationalen Handelskammer (ICC) in Paris werden weltweit den Akkreditiven zugrunde gelegt.

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