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Abzahlungsgeschäft

Ein Abzahlungsgeschäft ist eine Kombination aus einem Kauf mit einem Kredit. Dem Käufer wird der Kaufpreis gestundet.
Er muß ihn entweder später in einer Summe oder in Raten bezahlen. Regelmäßig wird dafür ein Aufpreis verlangt, der den Zinsen bei einem Kredit entspricht. Abzahlungsgeschäfte unterliegen dem Verbraucherkreditgesetz nach § 1, Abs. 2 („Zahlungsaufschub oder sonstige Finanzierungshilfe“) wie ein Kredit. Ergänzend können die Schutzrechte des Haustürwiderrufsgesetzes für den Käufer zum Zuge kommen.

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