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Absatz

(engl. consumption, sales) Im Wesentlichen bezeichnet Absatz zwei Sachverhalte: 1. Absatz als betriebliche Funktion: Danach ist Absatz die abschließende Stufe im betrieblichen Wertschöpfungsprozess (Wertschöpfung), die ein Leistungsangebot aus dem unternehmerischen in den Nutzerprozess überführt. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine entgeltliche Überlassung in Form von Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Jede unternehmerische Tätigkeit ist letztlich auf Absatz ausgerichtet; er ist daher ein dominierendes Zielobjekt auch für die anderen betrieblichen Funktionen. Diese Tatsache hat die Entwicklung zum Marketing als marktorientierter Unternehmungsführung initiiert. Die Absatzaktivitäten im Sinne einer Unternehmensfunktion implizieren zahlreiche Aufgaben, die sich auf deren Gestaltung (Absatzpolitik) und Planung (Absatzplanung) sowie seine Organisation und Kontrolle beziehen. Absatz wird häufig mit Vertrieb gleichgesetzt, im engeren Sinn stellt der Vertrieb jedoch die Umsetzung des Absatzes in technischer, logistischer (Logistik) und organisatorisch personeller Sicht dar.

2. Absatz als Ergebnis der Absatztätigkeit: In dieser Sicht ist Absatz das mengenmäßige Verkaufsvolumen eines Unternehmens in einer bestimmten Zeiteinheit. Er wird in Stück , Volumen oder Gewichtseinheiten erfasst. Für Vergleichszwecke über unterschiedliche Warenkategorien wird der Absatz mit den Verkaufspreisen bewertet und als Umsatz bezeichnet. Die Ermittlung des Absatzes hängt von der Marktabgrenzung ab. Er kann auf bestimmte Marktsegmente (Marktsegmentierung) bezogen werden, z. B. auf Kunden, Regionen und Auftragsgrößenklassen (siehe auch Bedarfsermittlung).

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