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Abgabenordnung

Seit 1977 das steuerliche Rahmengesetz, das die bis dahin geltende Reichsabgabeordnung von 1919 und einen erheblichen Teil ihrer Nebengesetze ersetzte. Sie ist durch das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes von 1976 in einer Reihe von Bestimmungen maßgeblich beeinflußt worden. Sie faßt die abgabenrechtlichen Vorschriften zusammen, regelt damit das allgemeine Steuerrecht einschließlich des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts, des Rechts des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens sowie des steuerlichen Bußgeld- und Strafrechts. Die Abgabenordnung soll sicherstellen, daß das materielle Steuerrecht gleichmäßig und dem Gesetz entsprechend, zugleich aber möglichst unbürokratisch und unter Beachtung rechtsstaatlicher Erfordernisse angewendet werden kann. Sie gilt als Rahmengesetz für das gesamte Steuer- und Zollrecht, das Abschöpfungsrecht und den Bereich der Steuervergünstigungen (zum Beispiel Investitionszulagen), die durch Bundes-Abkommensrecht oder Recht der Europäischen Union (EU) definiert und von Bundes- oder Landesbehörden verwaltet werden. Außerdem gelten ihre Bestimmungen auch in bezug auf Kommunalabgaben (zum Beispiel Erschließungs-, Rohrnetzkostenbeiträge usw.), soweit die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer auf einzelne Bestimmungen der Abgabenordnung verweisen.

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